Krankenpflege
Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden nach dem System des Tiers payant direkt den Krankenversicherern in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
Akut- und Übergangspflege
Bei der Akut- und Übergangspflege handelt es sich um Pflegeleistungen, die im Anschluss an einen Spitalaufenthalt auf spitalärztliche Anordnung während längstens zwei Wochen stationär in Pflegeheimen oder ambulant durch Spitex-Dienste erbracht werden.
IV, UV, MV
Bei Leistungen für IV, UV und MV- Patienten darf keine Patientenbeteiligung in Rechnung gestellt werden.
Hauswirtschaft
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenversicherer und werden den Kunden in Rechnung gestellt.
Folgende Leistungen werden bei der Spitex Weinland Mitte angeboten: